Das Komittee

Dieses im Regierungsprogramm eingetragene Komitee wurde durch das Gesetz vom 21. Juni 2016 und die großherzogliche Verordnung vom 5. Juli 2016 gegründet. Seine Aufgaben werden in eben diesem Gesetz erläutert.

Dieses Gesetz sieht unter anderem vor, dass das Komitee die Erinnerung an die Ereignisse des Zweiten Weltkriegs bewahrt; dass es im Interesse von Widerstandskämpfern, Zwangsrekrutierten, Holocaust-Opfern und Opfern des Zweiten Weltkriegs im Allgemeinen bei öffentlichen Instanzen interveniert und dass seine Mitglieder auch an der Organisation der offiziellen Feierlichkeiten zum Gedenken an den Zweiten Weltkrieg teilnehmen.

Das Komitee formuliert zudem Empfehlungen für die Organisation der Feierlichkeiten zum Gedenken an den Zweiten Weltkrieg und die Identifizierung und Aufwertung von Gedenkstätten. Es ergreift darüber hinaus Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit und insbesondere der Jugendlichen im Zusammenhang mit dem Gedenken an den Zweiten Weltkrieg.

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